Ein Wahlarzt oder Privatarzt arbeitet für Sie ohne einen Vertrag mit einer Krankenkasse zu haben. Die Bezahlung des Wahlarztes erfolgt direkt durch Sie. Dazu stellt Ihnen der Wahlarzt eine Honorarnote, deren Höhe sich nach den erbrachten Leistungen richtet. Nach Bezahlung der Honorarnote können Sie die Honorarnote bei der Krankenkasse zur Kosten-Rückerstattung einreichen. Damit dieser Vorgang für Sie erleichtert wird, haben wir für Sie ein Formular vorbereitet, das Sie mit der bezahlten Honorarnote bei der Krankenkasse vorlegen sollten.
Ihr Wahlarzt kann Ihnen normale Rezepte für die Apotheke ausstellen. Die Überweisung zu Röntgen-, Labor-, CT- und MRT-Untersuchungen erfolgt wie durch einen Kassenarzt und auch die Verrechnung dieser Leistungen erfolgt wie beim Arzt mit einem Kassenvertrag.
Ihr Wahlarzt steht Ihnen meist kurzfristig zur Verfügung und hat bei Gesprächen und Behandlungen ausreichend Zeit für Sie. Durch die Betreuung einer kleineren Gruppe von Patienten pro Tag ist ein effektives Termin-Management möglich und der Wahlarzt kann sich für seine Patienten Zeit nehmen. Der Faktor Zeit ist für die Qualität der Zusammenarbeit zwischen Arzt und Patient entscheidend!